Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Fotodienstleistungen (Privatpersonen & Immobilien) in der Schweiz

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen
ALMEO, Käsernstrase 2, 8355 Aadorf, Schweiz (nachfolgend „ALMEO“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) bezüglich sämtlicher von ALMEO angebotenen Fotodienstleistungen, insbesondere Portrait‑ und Familien‑Shootings sowie Immobilienfotografie.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ALMEO diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Mit der Auftragserteilung (schriftlich, per E‑Mail oder über die Website) anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.


2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn ALMEO die Anfrage des Kunden ausdrücklich bestätigt (z. B. per E‑Mail) oder der Kunde eine Offerte von ALMEO schriftlich akzeptiert.

2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags (z. B. zusätzliche Leistungen, Verlängerung der Shooting‑Zeit) bedürfen einer Bestätigung durch ALMEO und können zu einer Anpassung des Honorars führen.


3. Leistungen von ALMEO

3.1 ALMEO erbringt die im Angebot/Vertrag beschriebenen Leistungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Durchführung von Fotoshootings (z. B. Portrait, Familie, Paar, Events),

  • Erstellung von Immobilienfotos für Vermieter, Immobilienbewirtschafter, Makler und Eigentümer,

  • Auswahl und professionelle Bearbeitung der Bilder in dem im Angebot vereinbarten Umfang,

  • Bereitstellung der Bilder in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG) per Download-Link oder Datenträger.

3.2 Die Anzahl der bearbeiteten Bilder, der Stil der Bearbeitung sowie die Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung von ALMEO.

3.3 Rohdaten (RAW-Dateien) bleiben im Eigentum von ALMEO und werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.


4. Urheberrecht

4.1 Sämtliche von ALMEO erstellten Fotos unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz. ALMEO ist Urheber der erstellten Bilder und behält in jedem Fall das volle Urheberrecht.

4.2 Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erhält der Kunde ein vertraglich definiertes Nutzungsrecht (Lizenz) an den Bildern, nicht jedoch das Urheberrecht selbst.

4.3 Jede nicht ausdrücklich vereinbarte Nutzung der Bilder, insbesondere deren Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Verkauf oder Unterlizenzierung, ist ohne schriftliche Zustimmung von ALMEO untersagt.

4.4 ALMEO hat das Recht, bei der Nutzung der Bilder in geeigneter Form genannt zu werden (Urhebervermerk), soweit dies branchenüblich und zumutbar ist (z. B. bei Online-Veröffentlichungen).


5. Nutzungsrechte / Lizenzen

5.1 Privatkunden (Portrait-/Familien‑Shootings)

5.1.1 Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die private Nutzung der von ALMEO erstellten Bilder. Dazu gehören insbesondere:

  • Ausdrucke für den Privatgebrauch,

  • Verwendung in privaten Online-Profilen und Social Media,

  • Versand an Freunde und Familie.

5.1.2 Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Verkauf von Produkten, Nutzung in Firmenkommunikation) ist ohne schriftliche Zusatzvereinbarung mit ALMEO nicht gestattet.

5.1.3 Veränderungen an den Bildern (Filter, Retusche, Ausschnitte etc.) sind nur zulässig, sofern sie den Charakter des Bildes nicht entstellend verändern und nicht gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. Bei wesentlichen Bearbeitungen ist die Zustimmung von ALMEO einzuholen.


5.2 Gewerbliche Kunden / Immobilienfotografie

5.2.1 Gewerbliche Kunden (z. B. Immobilienbewirtschafter, Makler, Agenturen) erhalten, sofern nicht anders vereinbart, ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von ALMEO erstellten Bildern zur Vermarktung der konkret fotografierten Objekte. Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Inserate auf Immobilienportalen,

  • Verwendung auf der Website des Kunden,

  • Exposés, Broschüren und Druckunterlagen zur Objektvermarktung.

5.2.2 Die Nutzung ist grundsätzlich auf den Zweck der Vermarktung der fotografierten Immobilie beschränkt. Eine Verwendung für andere Objekte, allgemeine Imagewerbung oder andere Projekte ist nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung von ALMEO erlaubt und kann zusätzlich honorarpflichtig sein.

5.2.3 Die Weitergabe der Bilder an Dritte (z. B. andere Makler, Medien, Partner) ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ALMEO nicht gestattet, sofern nicht in der Offerte/Vertrag ausdrücklich vereinbart.

5.2.4 ALMEO kann gesonderte Lizenzvereinbarungen anbieten (z. B. erweiterte Nutzung, Exklusivrechte, Buy‑out). Diese bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und einer entsprechenden Vergütung.


6. Nutzungsbeschränkungen

6.1 Jede Nutzung, die über den in Ziffer 5 beschriebenen Umfang hinausgeht, bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Lizenzvereinbarung mit ALMEO und ist in der Regel honorarpflichtig.

6.2 Unzulässig sind insbesondere:

  • Verkauf der Bilder an Bildagenturen oder Dritte ohne Zustimmung von ALMEO,

  • Nutzung in rechtswidrigen, diskriminierenden oder rufschädigenden Zusammenhängen,

  • Entfernen oder Verändern von Copyright-Hinweisen.

6.3 Bei unberechtigter Nutzung ist ALMEO berechtigt, ein angemessenes zusätzliches Honorar sowie gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen.


7. Honorar, Spesen und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt das im Angebot oder in der Preisliste von ALMEO aufgeführte Honorar. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

7.2 Zusätzliche Leistungen (z. B. längere Shooting‑Dauer, Zusatzbilder, spezielle Bildbearbeitungen, Expresslieferung) werden gemäss der aktuellen Preisliste von ALMEO oder nach Aufwand verrechnet.

7.3 Allfällige Spesen (Anreise, Parkgebühren, Bewilligungen, Location‑Mieten, Assistenten usw.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot von ALMEO enthalten sind.

7.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.5 ALMEO kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung verlangen. Wird der Auftrag vom Kunden kurzfristig annulliert, kann eine Ausfallentschädigung erhoben werden:

  • Stornierung bis 7 Tage vor Termin: kostenlos,

  • Stornierung 7–2 Tage vor Termin: bis zu 50 % des Honorars,

  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor Termin: 100 % des Honorars.


8. Durchführung des Shootings und Mitwirkungspflichten

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die für ein erfolgreiches Shooting notwendigen Informationen rechtzeitig zu liefern und am vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen.

8.2 Bei Outdoor‑Shootings oder Immobilienaufnahmen kann ALMEO den Termin aus wichtigem Grund (z. B. Wetterbedingungen, Krankheit) verschieben. Der Kunde wird so früh wie möglich informiert; Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht von ALMEO.

8.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für Aufnahmen auf privatem oder fremdem Gelände alle erforderlichen Zustimmungen (z. B. des Eigentümers/Verwalters) vorliegen.


9. Rechte abgebildeter Personen und Objekte

9.1 Der Kunde sichert zu, dass alle abgebildeten Personen über das Shooting informiert sind und in die Erstellung sowie vereinbarte Nutzung der Bilder eingewilligt haben, soweit dies erforderlich ist.

9.2 Bei Immobilienaufnahmen trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte an Kunstwerken oder Designobjekten).

9.3 Der Kunde stellt ALMEO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der in Ziffer 9.1 und 9.2 genannten Pflichten entstehen.


10. Eigenwerbung von ALMEO

10.1 ALMEO ist berechtigt, die im Rahmen von Aufträgen entstandenen Bilder zur Eigenwerbung zu verwenden (z. B. Website‑Portfolio, Social Media, Druckprospekte, Wettbewerbe), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

10.2 Bei sensiblen Motiven (z. B. Kinder, private Innenräume) kann ALMEO auf Wunsch des Kunden auf die Nutzung zu Werbezwecken verzichten. Dies ist ausdrücklich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.


11. Lieferung, Bildauswahl und Archivierung

11.1 ALMEO stellt dem Kunde die Bilder innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums zu (z. B. per Online-Galerie, Download-Link oder Datenträger).

11.2 Die Bildauswahl trifft grundsätzlich ALMEO, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11.3 ALMEO ist nicht verpflichtet, Bilddaten längerfristig aufzubewahren. Eine Archivierung kann freiwillig erfolgen, es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf spätere Nachlieferung.


12. Gewährleistung und Haftung

12.1 ALMEO erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach künstlerischem Ermessen. Ein bestimmter Stil oder ein bestimmtes Ergebnis kann nicht garantiert werden.

12.2 Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Danach gelten die Bilder als vertragsgemäss abgenommen.

12.3 Die Haftung von ALMEO ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ALMEO nur bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

12.4 Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, ausgefallene Werbekampagnen) wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

12.5 Für technische Störungen, Datenverluste oder Qualitätsprobleme durch unsachgemässe Nutzung der Bilder durch den Kunden übernimmt ALMEO keine Verantwortung.


13. Datenschutz

13.1 ALMEO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Adresse, Kontaktinformationen) ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

13.2 Bilddaten von Personen werden nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat bzw. eine gesetzliche Pflicht besteht.

13.3 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und – soweit gesetzlich vorgesehen – Löschung seiner personenbezogenen Daten.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ALMEO, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.3 ALMEO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.